weitere Mediationsfelder
Ein weiteres Mediationsfeld stellen Mediationen im öffentlichen Bereich dar. Hierbei handelt es sich um Mediationen zwischen Behörden und Bürgern. Mediationsverfahren sind im Konfliktfall dann als sinnvoll anzusehen, wenn es sich bei der Grundlage der Entscheidung um dispositives Recht handelt; der handelnde Behörde vom Gesetzgeber ein Ermessensspielraum zugestanden wurde. Als typischer Anwendungsbereich gilt hier der Bereich des Baurechts.
Mediationsverfahren können hier zwischen der Behörde, betroffenen Bürgern und Interessengruppen vermitteln. Bei einer größeren Anzahl von Teilnehmern werden in der Praxis zwei oder mehr Mediatoren mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Konflikte innerhalb von Behörden werden im Allgemeinen dem Bereich der Wirtschaftsmediation zugerechnet.
Fast jeder zwischenmenschliche Konflikt kann durch eine Mediation entschärft und gelöst werden. Ob zwischen Nachbarn oder im Freundeskreis kann für alle Beteiligten eine bestandsfähige Lösung erarbeitet werden welche nicht, wie so oft nach einem durchgeführten Prozess, zu weiteren Streitigkeiten führt und in einer Prozesslawine endet.
Beispielhaft, nochmals zusammengefasst, einige der sonstigen Mediationsfelder:
- Konflikte im Bereich Baurecht und Baugenehmigungen
- Streitigkeiten im Sozialrecht (z. B. Hartz IV, Unterhaltsvorschüsse, Sorgerechtsverfahren)
- Meinungsverschiedenheiten im Freundes- und Bekanntenkreis
- Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn und innerhalb von Eigentümergemeinschaften
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